-> Fahrtkosten
-> Zeitlicher Aufwand
->technische Geräte
->Spesen, Unterkunft, etc
Verlustfahndung
Auftragssuche für die Archäologie
Spezialkurse für Archäologen und Studenten
Als erfahrener Schulungsleiter biete ich eine professionelle Schulung an, die sich auf den Umgang mit dem Metallortungssystem XP Deus und den Pinpointer konzentriert. Dabei lege ich besonderen Wert darauf, die Schulung auf die individuellen Bedürfnisse jedes Teilnehmers abzustimmen. In einem realistischen Umfeld mit echten Fundobjekten werden Sie grundlegende Kenntnisse erlernen, die Ihnen helfen, das System auf archäologischen Grabungen anzuwenden. Dazu gehört das Kontrollieren von Aushubmaterial sowie die genaue und schnelle Ortung, Bergung und Funddokumentation des Objektes.
XP DEUS I oder II und Pinpointer Handhabung
Methodik der Suche nach alle metallarten
Einsatzmöglichkeit, innen und Aussenbereich
Umgebung Störungen beheben
Leitwerte von allen Metallen und ihre Spezifikationen
Spezialprogramme XP DEUS
Zusammenarbeit
Privatpersonen mit einer Kantonalen Suchbewilligung
Ich biete eine Schulung an, die speziell auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist und in einem realistischen Umfeld mit echten Fundobjekten stattfindet. In dieser Schulung erlernen Sie grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten, die Ihnen helfen, das Metallortungssystem auf archäologischen Grabungen anzuwenden. Dazu gehört unter anderem das Kontrollieren von Aushubmaterial sowie die genaue und schnelle Ortung, Bergung und Funddokumentation des Objektes.
Auftragssuche für Unternehmer
Kanaldeckeln, Versorgungsschächten, Schieberkappen
Schachtabdeckungen, Leitungen, Erdtanks
Grenzmarkierungen Ihres Grundstückes
Eisen oder Bleischrott auf Grundstücken und Äckern
Metall in Rundhölzern (Sägewerke)
Gesetz
Gemäß den gültigen Denkmalschutzgesetzen ist die Suche nach antiken Objekten nicht erlaubt. Die Schweizer Gesetzgebung des Bundes und der Kantone regelt den Umgang mit archäologischen Funden, insbesondere durch Artikel 724 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB vom 10. Dezember 1907).
Gemäß Artikel 724 Absatz 5 ZGB sind zufällig gemachte archäologische Funde, die im Zusammenhang mit der Auftragssuche entdeckt werden, unverzüglich den zuständigen Behörden zu melden.
Archäologische Ausgrabungen sind bewilligungspflichtig und dürfen nur von den zuständigen kantonalen Stellen durchgeführt werden. Der Einsatz von Metalldetektoren ist je nach Kanton bewilligungspflichtig oder vollständig verboten. Wer ohne Bewilligung mit einem Metalldetektor nach antiken Gegenständen sucht, macht sich strafbar.
Um Konflikte zu vermeiden, sollten Prospektoren vor Beginn der Tätigkeit unbedingt Kontakt mit der zuständigen kantonalen Stelle aufnehmen. Einzelne Fundobjekte, die an der Erdoberfläche oder im Bauaushub gefunden werden, dürfen aufgelesen werden und müssen der zuständigen kantonalen Stelle gemeldet und gegebenenfalls abgegeben werden.
Wenn bei Bodeneingriffen archäologische Funde und Befunde auftreten, ist die zuständige kantonale Stelle umgehend zu informieren, und die Fundsituation darf nicht verändert werden.